Gastgeber-/Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmer- und Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/Reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in gängiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!
- Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:
mündlich (persönlich beim Vermieter)
fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax, e-Mail) - Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und bestätigt worden ist.
- Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündl., tel., schriftlich) ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.
b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer/Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB).
Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
c) Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:
1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
2. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde!
Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.
d) Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10% des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt.
e) Der Gastgeber ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
zusätzlich gilt für das Landhaus Schwarzenbach:
Die Bezahlung der bestellten Unterkunft erfolgt entweder am Tag vor der Abreise vor Ort in bar oder
vorab per Überweisung auf das bei der Buchungsbestätigung angegebene Konto.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das gebuchte Quartier nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden mit Hilfe des Tourismusbüros versuchen, Ersatzgäste zu finden.
Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, müssen wir Ihnen leider für die Tage, für die wir keinen Ersatz finden, 90% des Mietpreises in Rechnung stellen.
Der Zeitpunkt und die Gründe für die Stornierung sind lt. BGB unerheblich, da es rechtlich keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort
Reiserücktrittsversicherung
Um sich vor unabsehbaren Risiken zu schützen, empfehlen wir Ihnen, für die im Fall einer Stornierung entstehenden finanziellen Belastungen eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzuschließen.
Gerne senden wir Ihnen ein Forumlar zu.
Bitte beachten Sie:
Das Landhaus Schwarzenbach ist ein Nichtraucherhaus (bei geschlossener Balkontüre, darf auf dem Balkon geraucht werden).
Bitte haben Sie Verständnis, das wir aus hygienischen Gründen keine Haustiere aufnehmen.