Corona Richtlinie – Corona Stornierung
Auf Grund der Corona Situation haben wir folgende Lösung bei einer Stornierung auf Grund der Gesetzgebung für Euch zum Vorschlag.
Sollte auf Grund von gesetzlichen Auflagen bzw. Verboten in Verbindung mit der Corona – Pandemie
(Beherbergungsverbot) ein Aufenthalt in unserem Haus nicht möglich sein, nehmen wir von unseren AGB’s Abstand. Dies bedeutet für Eure Buchung, dass Ihr bis zu Eurer Anreise kostenfrei auf Grund von gesetzlichen Auflagen bzw. Verboten in Verbindung mit der Corona – Pandemie stornieren könnt. Sollte die Gesetzgebung das Reisen in unsere Region wieder frei geben, treten unsere AGB’s wieder in Kraft.
Diese Situation bedeutet für unser Haus und unsere gesamte Region ein sehr hohes Risiko für die Zukunft. Wir sind der Ansicht, dass es für unsere Gäste kein Nachteil ist noch etwas mit einer eventuellen Stornierung zu warten. Die Situation wird sich wieder verbessern und ein Urlaub in unserem Haus steht dann nichts mehr im Weg.
Sollte es jedoch zu einer Stornierung auf Grund gesetzlicher Auflagen kommen, bieten wir Euch auch an, die geleistete Anzahlung in Form eines Gutscheines (ohne Ablaufdatum) gut zu schreiben. Diesen könnt Ihr dann zu einem späteren Zeitpunkt bei uns einlösen. So ist Euer Anzahlungsbetrag nicht verloren und uns etwas geholfen. Eine weitere Möglichkeit ist die Rücküberweisung Eurer Anzahlung.
Wir hoffen auf Euer Verständnis.
Hygienekonzepte von Beherbergungsbetrieben, Stand 21.05.2021
(Bayerische Staatsregierung)